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   AG Braunschweig, 01.10.1984 - 119 C 2119/84 (9)   

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https://dejure.org/1984,2688
AG Braunschweig, 01.10.1984 - 119 C 2119/84 (9) (https://dejure.org/1984,2688)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 01.10.1984 - 119 C 2119/84 (9) (https://dejure.org/1984,2688)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 01. Oktober 1984 - 119 C 2119/84 (9) (https://dejure.org/1984,2688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 375 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Kurzbericht für Versicherung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 689
  • VersR 1985, 846
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

    Soweit in einzelnen Entscheidungen (vgl. etwa AG Essen NJW 1988, 1525 f) und in der Literatur (Dedié NJW 1985, 689, 690; Miebach, NJW 2001, 3386, 3387 f, und in: Uleer/Miebach/Patt, aaO § 5 Rn. 40) die Auffassung vertreten wird, eine durchschnittlich schwierige Leistung müsse mit dem Mittelwert der Regelspanne, also mit dem 1, 65fachen bei persönlich-ärztlichen Leistungen und mit dem 1, 4fachen bei medizinisch-technischen Leistungen oder - wie das Berufungsgericht - mit einem auf das 1, 8fache bzw. 1,6fache angehobenen Wert abgerechnet werden, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1992 - 4 S 962/91

    Beihilfe: Zur Begründung eines Arztes für den Ansatz der Höchstgebühr beim

    Wird von der Bemessung des "Normal-" oder "Regelfalles" in Fällen des § 5 Abs. 3 GOÄ mit einem Gebührensatz von 1, 4 (Mittel zwischen 1, 0 und 1, 8) ausgegangen (dafür Dedie in Anmerkung zu AG Braunschweig, Urteil v. 1.10.1984, NJW 1985, 689 (690); AG Essen, Urteil v. 19.11.1987, NJW 1988, 1525; VG Gelsenkirchen, Urteil v. 23.6.1989, NWVBL.
  • AG Essen, 19.11.1987 - 20 C 5/87

    Honoraranspruch eines Arztes; Ermessensspielraum bei ärztlicher

    Mit seiner Meinung findet sich das Gericht im Einklang mit der Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig, NJW 1985, 689 und der überwiegend in der greifbaren Literatur vertretenen Meinung (Brück, Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte, Stand 01.03.1986, § 5 GOÄ Anmerkung 1, 1.2; Wetzel/Liebhold, Handkommentar zur BMÄ, E-GO und GOÄ, Stand Oktober 1987, § 5 GO Anmerkung zu II; Didier, Anmerkung zum Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 01.10.1984, NJW 1985, 689 f; Schwabe, ZRP 1987, 271; a. A. Hoffmann, GOÄ, Stand Januar 1984, § 5 Erläuterung 5).
  • AG Augsburg, 15.02.2022 - 20 C 2413/20

    Leistungen, Arzt, Versicherungsnehmer, Ermessen, Versicherer, Gutachten,

    Ohne eine nähere Begründungspflicht im Bereich der Regelspanne ist es jedoch nicht praktikabel und vom Verordnungsgeber offenbar nicht gewollt, den für eine durchschnittliche Leistung angemessenen Faktor zu ermitteln oder anderweitig festzulegen Soweit in einzelnen Entscheidungen (vgl. etwa AG Essen, NJW 1988, 1525) und in der Literatur (Dedié, NJW 1985, 689 [690]; Miebach, NJW 2001, 3386 [3387] und ders., in: Uleer/Miebach/Patt, § 5 Rdnr. 40) die Auffassung vertreten wird, eine durchschnittlich schwierige Leistung müsse mit dem Mittelwert der Regelspanne, also mit dem 1, 65-Fachen bei persönlich-ärztlichen Leistungen und mit dem 1, 4-Fachen bei medizinisch-technischen Leistungen oder - wie das BerGer. - mit einem auf das 1, 8-Fache bzw. 1,6-Fache angehobenen Wert abgerechnet werden, vermag der Senat dem nicht zu folgen Der Verordnungsgeber hat einen solchen Mittelwert nicht vorgesehen, und er würde die entsprechende ärztliche Tätigkeit im Ansatz auch nicht angemessen entgelten, weil aus dem gesamten Fallspektrum ohne hinreichenden Grund die Fälle ausgenommen werden, in denen der Schwellenwert überschritten werden darf (vgl. auch Haberstroh, VersR 2000, 538 [540]).
  • VG Freiburg, 24.04.1991 - 1 K 1617/90

    Anspruch auf Beihilfen für kieferorthopädische Aufwendungen; Beihilfefähigkeit

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  • VG Gelsenkirchen, 23.06.1989 - 3 K 1621/88

    Fehlen einer ausreichenden schriftlichen Begründung i. S. d. § 12 Abs. 2 S. 2 GOÄ

    vgl. dazu: Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 01, Oktober 1984 - 119 C 2119/84 - NJW 85, 689.
  • VG Frankfurt/Main, 07.07.1993 - IX/1 E 300/92

    Bewilligung von Beihilfe infolge von Zahnarztrechnungen; Anerkennung als

    Mußte der Arzt einen außergewöhnlich hohen Zeitaufwand erbringen, wäre darzutun, wie hoch dieser konkret war und wie hoch der durchschnittliche zeitliche Behandlungaufwand einzuschätzen ist (ebenso VG Freiburg a.a.O.; AG Braunschweig Urteil vom 01.10.1984, NJW 1985, 689; Dedie NJW 1985, 690).
  • AG Bremerhaven, 14.02.2006 - 50 C 1622/04
    Umstritten ist, ob damit als so genannter Mittelwert bei mittlerer Schwierigkeit, durchschnittlichen Zeitaufwand, normalen Umständen der Ausführung und üblichen ärztlichen Verhältnissen der 2, 3-fache Satz anzunehmen ist ( OLG Koblenz NJW 1988, 2309 [OLG Koblenz 19.05.1988 - 6 U 286/87] ) oder ob dieser Satz bereits den oberen Gebührenrahmen darstellt, weil § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ bestimmt, dass in der Regel eine Gebühr nur zwischen den 1-fachen und dem 2, 3-fachen des Gebührensatzes bemessen werden darf ( AG Braunschweig NJW 1985, 689; AG Essen NJW 1988, 1525).
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